KFZ-KASKOVERSICHERUNG
Während die KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden am gegnerische Fahrzeug abdeckt, dient die Kaskoversicherung dem wirtschaftlichen Schutz des eigenen Fahrzeugs und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie können demgemäß frei über die Art und den Umfang der Kaskoversicherung entscheiden. Man unterscheidet im Grunde zwischen der Kollisionskaskoversicherung (Vollkaskoversicherung) und der Elementarkaskoversicherung (Teilkaskoversicherung).
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Die Elementarkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des versicherten Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss befindlichen oder an ihm befestigten Teile.
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Deckungsübersicht Elementarkasko
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Mut- o. böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus
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Parkschäden (Kollision mit einem unbekannten Kfz)
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Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser etc.
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Brand, Explosion
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Diebstahl, Raub
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Berührung mit Tieren auf öffentlichen Straßen
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Dachlawinen, Eiszapfen, andere Eisgebilde
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Bruchschäden an Front-, Seiten und Heckscheiben
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Bruchschäden an der übrigen Verglasung
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Schmor
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und Kurzschlussschäden
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Schäden durch Tierbisse (ohne Folgeschäden)
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Gegenstände des persönlichen Bedarfs bei Einbruchdiebstahl
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Die Kollisionskasko versichert zusätzlich zum Deckungsumfang der Elementarkasko Unfallschäden am Kraftfahrzeug und Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
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Deckungsübersicht Kollisionskasko
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Unfall, Kollision
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Mut- o. böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus
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Parkschäden (Kollision mit einem unbekannten Kfz)
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Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser etc.
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Brand, Explosion
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Diebstahl, Raub
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Berührung mit Tieren auf öffentlichen Straßen
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Dachlawinen, Eiszapfen, andere Eisgebilde
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Bruchschäden an Front-, Seiten und Heckscheiben
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Bruchschäden an der übrigen Verglasung
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Schmor und Kurzschlussschäden
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Schäden durch Tierbisse (ohne Folgeschäden)
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Gegenstände des persönlichen Bedarfs bei Einbruchdiebstahl
Die Prämienhöhe der Kaskoversicherung ist abhängig vom Listenpreis des Kraftfahrzeugs, vom Wert der Sonderausstattung und von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung. Die Sonderausstattung muss um Deckung zu finden am Antrag angegeben sein. Jene Sonderausstattung, welche nachträglich angeschafft wird muss ebenfalls der Versicherung gemeldet werden. Die Möglichkeiten der Höhen der Selbstbeteiligung können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt die Prämie aus.